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Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Mitglieder,
Damit Sie ganz genau einordnen können, ob Sie als PatientIn mit Ihren Indikationen weiter zur Behandlung kommen können, hat uns das Landratsamt Berchtesgadener Land folgendes Schreiben vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Stand 20.3.2020 zur Verfügung gestellt:
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sich am 20.03.2020 zur Öffnung von Physiotherapie-Einrichtungen geäußert:Ob eine Physiotherapie dringend erforderlich ist, beurteilt der behandelnde Arzt. Eine Physiotherapie ist insbesondere dringend erforderlich
- als Bewegungstherapie bei spastischer Lähmung zur Verminderung von Muskelkontraktionen und damit verbundenen Schmerzzuständen,
- zur Herabsetzung des Muskeltonus bei Patienten mit Multipler Sklerose,
- als Nachbehandlung nach orthopädischen oder unfallchirurgischen Eingriffen zur Vermeidung von Gelenkversteifungen oder Funktionseinschränkungen,
- als Atemtherapie bei chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen (z. B. chronische Bronchitis mit oder ohne Lungenemphysem)
- oder bei Mukoviszidose zur Schleimlösung.
Bei der Beurteilung des Einzelfalls ist Punkt 1 der Allgemeinverfügung zu beachten: „Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“